Neue Rollenpräsentation
Wir haben unsere Rollenpräsentation modernisiert und durchgestylt - einfacher und übersichtlicher - dies wird im Winter noch ausgebaut
Wir haben unsere Fliegenabteilung um 2 Fliegenhäuser vergrößert
Wir können unseren Kunden in Zukunft noch mehr Qualitätsfliegen anbieten. Unsere Fliegen werden qualitativ hochwertig und nachhaltig gefertigt, d.h. die Binder der Fliegen werden gut entlohnt und die Arbeitsbedingungen sind gut.
Darauf legen wir ebenso Wert wie auf die hervorragende Qualität der Fliegen
Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung
Der Fischereiverband Oberpfalz e.V. bietet einen Vorbereitungskurs zur staatlichen Fischerprüfung an.
Dieser findet als 4-Tageskurs (zwei Wochenenden) statt.
Kurstermine: 8./9. und 15./16. November 2025
Ort: Vereinsgaststätte „Anglerbund Regensburg“ (Belgrader Str. 6, 93055 Regensburg)
Kursgebühr: 150 € (zuzüglich 50 € Prüfungsgebühr bei der Anmeldung zur Prüfung)
Für die Anmeldung benötigen sie eine Teilnehmernummer. Diese erhalten sie im Portal https://fischerpruefung-online.bayern.de/
Hier können sie die entsprechende Anleitung herunterladen
Wir möchten auf die Notinseln hinweisen und das hier die Möglichkeit zu Schutz und Hilfe für die Kids besteht.
Wir sind schon seit langem Notinsel und wünschen und das dieses Projekt noch mehr Teilnehmer findet.
Zur Informantin der Link zur Notinselwebseite: https://www.notinsel.de/
Mit Zivilcourage für die Sicherheit unserer Kinder: Das deutschlandweite Projekt "Notinsel" schützt Kinder und stärkt das Miteinander in unserer Gesellschaft.
Kinder sollen sich sicher fühlen, das ist das Ziel des deutschlandweiten Projekts "Notinsel", das von der Deutschen Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel 2002 initiiert wurde. Mit über 16.600 teilnehmenden Geschäften, Bäckereien, Kiosken, Apotheken, Friseurbetrieben und vielen weiteren Anlaufstellen, wird ein dichtes Netz an sicheren Orten geschaffen, an denen Kinder in Notsituationen Zuflucht finden können. Diese "Notinseln" bieten Kindern, die unterwegs in Schwierigkeiten geraten oder Angst haben, konkrete Hilfe, nehmen sie ernst und alarmieren im Ernstfall auch die Polizei.
„Wo wir sind, bist du sicher!“ – das ist das Signal, das alle Notinseln den Kindern geben. Jerome Braun, der Initiator des Projektes und Geschäftsführer der Deutschen Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel, betont:
„In den meisten Fällen sind es die vermeintlich kleinen Probleme, wie ein verlorener Schlüssel oder ein offenes Knie, die Kinder in die Notinsel führen, aber auch Angst vor Mitschülern oder anderen Menschen sind der Grund. Jede dieser Situationen erfordert Aufmerksamkeit und Unterstützung, und genau das bietet das Notinsel-Projekt“.
Am 19. September, dem Tag für Zivilcourage in Deutschland, macht das Notinsel-Projekt auf das breite Engagement seiner 16.600 Notinseln für Kinderschutz und Zivilcourage aufmerksam. Es ist ein Zeichen für die Kraft einer Gesellschaft, die hinschaut und handelt. Mit dem Ziel, bis ins Jahr 2030 bundesweit 25.000 Notinseln für Kinder zu schaffen, startet die Notinsel auch verstärkt die digitale Projektumsetzung mit neuer Webseite. Für Kinder und deren Eltern, Schulen und Kitas ist das Projekt, ein wichtiger Baustein, damit Kinder sicher unterwegs sein können. Zudem fördert die Notinsel eine Kultur der gegenseitigen Achtsamkeit und des Kümmerns.
Das Notinsel-Projekt ist in mehr als 250 Städten, Gemeinden oder Landkreisen erfolgreich implementiert und unterstützt Kinder und ihre Familien auf vielfältige Weise. Über die Webseite des Projekts www.notinsel.de können Eltern sichere Schulwege planen und sich über die teilnehmenden Geschäfte informieren.
Die Notinseln, erkennbar durch den Aufkleber an der Eingangstür oder Fensterfront, bieten Schutz in alltäglichen Notsituationen, bis hin zu Bedrohungen durch andere.
Gruß und Petri Euer
Team Stefans Anglershop - Angelspezi Regensburg
Neu im Angelkartenportfolio - Der Doneweiher des Fischereivereins Burglengenfeld
https://fischereiverein-burglengenfeld.de/index.php/unsere-gewaesser/
Hier darf auch gezeltet und übernachtet werden.
Bitte halten Sie sich an die Bestimmungen und seien Sie rücksichtsvoll, um allen ein schönes Angel- und Naturerlebnis zu garantieren
Bezirksfischereiverein Burglengenfeld e.V.
vertreten durch
1.Vorsitzender: Martin Götz, Premberger Weg 12, 93133 Burglengenfeld
2.Vorsitzender: Christian Räder, Jurastr. 12, 93133 Burglengenfeld
Bestimmungen Gästekarte
DONE-Weiher
Die Erlaubnis befähigt, an unserem Vereinsgewässer „DONE“ mit 2 Handangeln
(Jugendliche - Inhaber eines Jugend-Fischereischeins mit einer Handangel)
mit je einer Anbissstelle (Köderfischangel zählt als Rute) zu angeln.
Bei Patenkarte gilt: (gültig im gekauften Zeitraum)
Der Pate muss beim Angeln mit anwesend sein!
Es gelten die Bestimmungen des Jahreskarteninhabers.
Baggersee „Done“:
Gemarkung Dachelhofen südlich von Schwandorf
Der See ist beschildert.
Der Besitz dieses Erlaubnisscheins verpflichtet zur Einhaltung der gesetzlichen
sowie der vereinsinternen Bestimmung.
Zuwiderhandlungen werden mit dem sofortigen Entzug des Erlaubnisscheins und
ohne Rückerstattung der Erlaubnisscheingebühr geahndet.
Schonzeiten, Schonmaße & Fangbeschränkungen:
Es gelten die Schonzeiten und Schonmaße des Bayerischen Fischereigesetzes.
Besonders zu beachten sind jedoch folgende Vereinsbestimmungen:
Fischart Schonmaß Schonzeit
Aal 50 cm
Äsche 35 cm 01.10. bis einschl. 15.06.
Bachforelle 35 cm 01.10. bis einschl. 15.06.
Barsch 25 cm
Brachse 35 cm
Hecht 60 cm 15.02. bis einschl. 15.06.
Huchen 90 cm 15.02. bis einschl. 30.06.
Karpfen 38 cm
Regenbogenforelle 35 cm 01.10. bis einschl. 15.06.
Schied/Rapfen 40 cm 01.03. bis einschl. 15.06.
Schleie 30 cm 01.05. bis einschl. 30.06.
Zander 60 cm 15.02. bis einschl. 15.06.
Alle oben genannten Fische dürfen nicht als Köderfisch verwendet werden!
Ganzjährig gesperrt:
Barbe, Bitterling, Frauennerfling, Gründling, Karausche, Nase, Nerfling,
Quappe/Rutte, Schneider, Schrätzer, Sterlet, Stichling, Stör, Zährte, Krebse und
Muscheln
Fangbeschränkungen pro Tag:
Oben aufgeführte Fische jeweils 2 Stück einer Art,
Zander und Huchen 1 Stück,
jedoch in Summe aller angeeigneten Fische nicht mehr als 3 Fische pro
Tag!
In die „Angelflix-Fangliste“ sind alle zur Aneignung bestimmten Fische, nach
ordentlicher Versorgung sofort einzutragen. Gehälterte Fische gelten als
angeeignete Fische und sind umgehend in die „Angelflix-Fangliste“
einzutragen.
Köderfische sind nach Beendigung des Angelns einzutragen.
Bestimmungen „Done“
1. Ein gummierter Kescher, Fischtöter, Abhakmatte sowie ein
Müllsack müssen mitgeführt werden.
2. Das Anfüttern ist am „Done“ ab 01.08. bis 30.09. auf 2,5kg täglich
beschränkt!
3. Mit vollendetem 18. Lebensjahr ist die Verwendung eines Kunstköders ab
dem 16.06. bis 14.02. erlaubt. Für Jugendliche gilt: nur in Begleitung eines
volljährigen Erlaubnisscheininhabers.
4. Ab 16.06. bis 14.02. ist die Verwendung eines toten Köderfisches erlaubt.
Ganzjährig darf mit einem toten Köderfisch, der mindestens 20 cm misst, auf
Waller geangelt werden.
5. Das Angeln vom Boot aus ist am „Done“ erlaubt! Jedoch darf kein anderer
Angler dadurch behindert oder gestört werden! Bitte achten Sie auf
gegenseitige Rücksichtnahme!
6. Der Fang von Fischen mittels Reuse, Senke (Deubel) sowie das Pöddern ist
nicht gestattet. Padernoster und Aalschnüre sind verboten.
7. Das Hältern von Welsen mittels Anbindens/Anleinen ist verboten!
8. Das Abspannen auf die Inseln ist verboten!
9. Der Verkauf und Handel mit Fischen, sowie der Abtransport von lebenden
Fischen, die in den Vereinsgewässern gefangen wurden, ist verboten.
10. Die Ufer und Gewässer sind sauber zu halten. Umweltverschmutzungen
auch im kleinen Umfang (Köderdosen od. ähnliches) werden ausnahmslos
zur Anzeige gebracht. Der Erlaubnisschein wird entzogen. Auf eine
Rückerstattung der gezahlten Erlaubnisscheingebühren hat der Verursacher
keinen Anspruch.
11. Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen oder vereinsinternen
Bestimmungen werden durch den Entzug der Erlaubniskarte geahndet. Auf
eine Rückerstattung der gezahlten Erlaubnisscheingebühr hat der
Verursacher keinen Anspruch. Bei Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit oder
Straftat wird Anzeige erstattet.
12. Fangbuch (Angelflix-App):
a. In das Fangbuch sind alle Fische, getötete sowie auch gehälterte
(gelten als angeeignet) sofort einzutragen
b. Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene, nicht
überlebensfähige Fische, zählen zum Fangergebnis und sind
ebenfalls sofort einzutragen.
(Haken hat im Fisch zu verbleiben)
c. Köderfische sind nach Beendigung des Angelns täglich
einzutragen.
Bei nicht sofortiger Eintragung der gefangenen Fische in die
„Angelflix-Fangliste“
wird die Angelerlaubnis entzogen und eine Sperre veranlasst.
Der Bezirksfischereiverein Burglengenfeld e.V. ist in keinerlei Weise für
irgendwelche Schäden oder Unfälle haftbar zu machen.
Petri Heil!